IS-Chefanwerber Abu Walaa zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt

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Das Oberlandesgericht Celle hat den unter dem Namen Abu Walaa bekannten IS-Chefanwerber in Deutschland zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen den 37-Jährigen erging am Mittwoch wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in zwei Fällen sowie wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schwerer staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung. Drei Mitangeklagte verurteilte das Gericht zu Haftstrafen zwischen acht Jahren sowie vier Jahren und zwei Wochen.

Der Vorsitzende Richter Frank Rosenow hob in seiner Urteilsbegründung die herausgehobene Stellung Abu Walaas in Deutschland hervor. Er sei vom IS “als sein Vertreter in Deutschland eingesetzt” und autorisiert worden, in seinem Namen zu handeln. Zudem habe er persönliche Kontakte zu den Führungsfiguren des IS unterhalten. Im Tatzeitraum sei er eine “führende Autorität mit hoher Strahlkraft” in der dschihadistisch-salafistischen Szene in Deutschland gewesen.

Abu Walaa, dessen echter Name Abdulaziz Abdullah A. lautet, soll gemeinsam mit den Mitangeklagten junge Islamisten radikalisiert und bei der Ausreise in die von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) beherrschten Gebiete in Syrien und im Irak unterstützt haben. Der gebürtige Iraker und der von ihm geführte Deutsche Islamkreis Hildesheim (DIK) galten früher als ein zentraler Knotenpunkt der deutschen Islamistenszene. Der Richter sagte, der DIK sei ein “Zentrum” der Szene gewesen.

Abu Walaa wurde im November 2016 festgenommen und sitzt seither in Haft, der DIK wurde im März 2017 verboten. Der Prozess in Celle dauerte insgesamt 245 Verhandlungstage. Richter Rosenow sprach von einem “besonderen Verfahren”, das auch strafrechtlich “aus dem Rahmen” gefallen sei. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer elfeinhalb Jahre Haft für Abu Walaa gefordert, die Verteidigung einen Freispruch verlangt.

Über die drei Mitangeklagten sagte der Richter, diese seien ebenfalls wichtige Figuren in der islamistischen Szene gewesen. Sie hätten ihre Schüler und Zuhörer dazu aufgefordert und ermuntert, in IS-Gebiete auszureisen oder Anschläge im Namen des IS zu begehen. Alle Angeklagten hätten teils zusammengearbeitet, seien aber “nicht Teil eines festgefügten Netzwerks” im Sinne einer straff organisierten und hierarchisch aufgebauten Organisation gewesen.

Quelle: AFP

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