BGH verhandelt über Widerrufsrecht bei Kilometer-Leasing

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (11.00 Uhr) über ein Widerrufsrecht beim Kilometer-Leasing. Der Kläger will von der Leasinggesellschaft die Rückzahlung geleisteter Raten, nachdem er nach drei Jahren Nutzung den Vertrag widerrufen hatte. In den Vorinstanzen hatte er keinen Erfolg. (Az. VIII ZR 36/20)

Beim Kilometer-Leasing spielt der Restwert des Autos nach Beendigung der Vertragslaufzeit keine Rolle; auch muss das Fahrzeug nicht gekauft werden. Es sei damit keine Finanzierungshilfe, weswegen dem Kläger kein Widerrufsrecht zustehe, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in der Berufung. Am BGH ist es die erste Verhandlung zu diesem Thema. Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben zahlreiche Fälle vor, die sich um die Frage drehen.

Quelle: AFP

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