Der aktuelle Corona-Lockdown zwingt fast ein Drittel der Unternehmen in Deutschland zu Kurzarbeit. Im Januar beantragten laut einer Umfrage des Münchner Ifo-Instituts 31 Prozent der Betriebe die staatlichen Lohnzuschüsse für Kurzarbeit. In der Gastronomie waren es sogar 86 Prozent der Betriebe. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten forderte erneut ein Mindestkurzarbeitergeld in Höhe von 1200 Euro.
Die vom Ifo genannten 86 Prozent der Betriebe seien “viel mehr als eine abstrakte Zahl”, erklärte Gewerkschaftschef Guido Zeitler: “Das sind hunderttausende Menschen, die dringend Hilfe und eine Perspektive brauchen”. Deshalb müsse die Bundesregierung endlich das Mindestkurzarbeitergeld von 1200 Euro auf den Weg bringen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, bei Eltern 67 Prozent, bei längerer Bezugsdauer steigt der Anteil auf bis zu 80 Prozent.
Das Ifo-Institut hatte Anfang Februar bereits absolute Zahlen veröffentlicht: Demnach stieg die Zahl der Kurzarbeiter im Januar wegen des Lockdowns um 20 Prozent auf 2,6 Millionen an. In der Gastronomie mussten demnach 594.000 Beschäftigte kurzarbeiten – ein Anteil von fast 56 Prozent an der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Branche.
Der Anteil der Betriebe mit Kurzarbeit erhöhte sich den Zahlen vom Donnerstag zufolge, über die zuerst die “Augsburger Allgemeine” berichtet hatte, von 28 Prozent im Dezember auf 31 Prozent im Januar. Am höchsten mit 90 Prozent war die Rate der Betriebe mit Kurzarbeit demnach bei Reisebüros und Reisevermittlern. Im Einzelhandel und der Automobilindustrie mussten laut Ifo die Hälfte der Unternehmen Kurzarbeit beantragen. Am besten standen die Branchen der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer da: Sie mussten gar keine Kurzarbeit beantragen.
Eine Reform der Kurzarbeitergeldregeln forderte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. “Die bisherigen Leistungen reichen in vielen Fällen nicht aus, um Menschen mit geringem Einkommen in der Krise zu schützen und Halt zu geben”, erklärte sie. Deswegen müssten die bestehenden Regeln “um einen Mindestbetrag und eine soziale Staffelung der Leistungen erweitert werden”. Niemand dürfe “aufgrund von Kurzarbeit unter das Existenzminimum fallen”, forderte Göring-Eckardt.
Die Fraktionsvorsitzende verwies darauf, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt angesichts wachsende Existenzsorgen unter Druck gerate. Umso wichtiger sei es, “jetzt alles zu unternehmen, damit die soziale Ungleichheit nicht weiter wächst und der Staat sein Sicherungsversprechen in der Krise hält”.
Quelle: AFP