Zusätzliche Stellen und Befugnisse für Kontrolle des Lieferkettengesetzes

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Zur Überprüfung der Vorgaben aus dem Lieferkettengesetz wird die zuständige Kontrollbehörde Bafa personell gestärkt und mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet. Wie aus dem Referentenentwurf für das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz hervorgeht, werden 65 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen. Außerdem darf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Menschen vorladen, während der Geschäftszeit Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume betreten sowie entsprechende Unterlagen einsehen und prüfen.

Der Referentenentwurf für das Gesetz lag AFP am Dienstag vor. Das Gesetz befindet sich in der Ressortabstimmung – am Freitag hatte sich die Regierung nach langem Streit auf das Lieferkettengesetz geeinigt. Deutsche Unternehmen ab einer bestimmten Größe sollen künftig dafür sorgen, dass entlang ihrer weltweiten Lieferkette die Menschenrechte eingehalten werden. Es geht laut Gesetz um “alle Beiträge”, die für ein Produkt oder eine Dienstleistung nötig sind, “von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden”.

Dem Entwurf zufolge entstehen dem Bund Mehrkosten in Höhe von jährlich rund 5,3 Millionen Euro durch das Gesetz. Für die Wirtschaft ergebe sich jährlich ein zusätzlicher “Erfüllungsaufwand” von knapp 43,5 Millionen Euro, davon entfallen gut 15 Millionen Euro auf Bürokratiekosten. Der Mehraufwand für die Wirtschaft soll demnach über die “one in, one out”-Regel aus dem Bürokratieentlastungsgesetz kompensiert werden. 

Die Regierung rechnet indes nicht mit zusätzlichen Kosten für die Verbraucher: “Signifikante Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten”, heißt es im Entwurf. Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hatte bereits am Wochenende Sorgen vor einer Verteuerung vieler Produkte zurückgewiesen. Der Anteil der Lohnkosten am Endpreis sei “verschwindend gering”, sagte er in einem Interview zur Begründung.

Einer Reihe von Kritikern geht der Kompromiss für das Gesetz gegen Kinderarbeit und Hungerlöhne bei ausländischen Zulieferern nicht weit genug. Am Dienstag protestierten etwa Mitglieder von Greenpeace vor dem Kanzleramt gegen die “Minimallösung” und projizierten den Schriftzug “Lieferkettengesetz Schwindel” an das Gebäude. In dem Gesetz fehle eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen, außerdem werde nicht die gesamte Lieferkette berücksichtigt. Wichtig sei nun der parlamentarische Prozess, um das Gesetz zu verbessern.

Quelle: AFP

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