Der Prozess gegen den ehemaligen Bundeswehrsoldaten Franco A. wegen eines mutmaßlich geplanten Anschlags beginnt am 18. Mai in Frankfurt am Main. Die Anklage wirft ihm unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor, wie das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag mitteilte. Bis Ende Juni sind zehn Verhandlungstage angesetzt.
Mögliche Opfer seines mutmaßlich geplanten Anschlags sollen der damalige Bundesjustizminister und heutige Außenminister Heiko Maas (SPD), die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Claudia Roth (Grüne) oder eine Menschenrechtsaktivistin gewesen sein. Für seinen Plan habe sich A. eine Pistole verschafft, die er im Januar 2017 auf einer Toilette im Flughafen Wien-Schwechat versteckt haben soll.
Zudem soll er Munition und Sprengkörper aus den Beständen der Bundeswehr an sich genommen und weitere unerlaubte Gewehre besessen haben. Darüber hinaus soll sich A. als syrischer Flüchtling ausgegeben haben, um den Tatverdacht bei späteren Ermittlungen auf Asylbewerber in Deutschland zu lenken. Als angeblicher Flüchtling durchlief er im Dezember 2016 das Asylverfahren und erlangte den subsidiären Schutzstatus.
A. wurde im Februar 2017 bei dem Versuch, die Pistole aus dem Versteck im Flughafen zu entnehmen, festgenommen und einen Tag später wieder freigelassen. Zwischen April und November 2017 befand er sich erneut in Untersuchungshaft. Seitdem ist er auf freiem Fuß.
Der Beginn des Prozesses verzögerte sich immer wieder: Der Staatsschutzsenat am Frankfurter OLG entschied im Juni 2018, das Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt zu eröffnen. Nach Ansicht des Senats lag kein ausreichender Verdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Daher sah sich das OLG selbst nicht als zuständig an.
Gegen diesen Beschluss legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Senatsbeschluss daraufhin im August 2019 auf und eröffnete das Hauptverfahren vor dem OLG. Ein früherer Beginn der Hauptverhandlung war nach OLG-Angaben nicht möglich, weil der Senat seit der BGH-Entscheidung stets mit Strafverfahren gegen Angeklagte befasst war, die sich in Untersuchungshaft befanden. Solche Verfahren seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorrangig zu bearbeiten.
Vor dem Frankfurter Staatsschutzsenat wurde seit 2019 unter anderem über den rechtsextremen Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verhandelt. Dieser Prozess ging im Januar 2021 mit der Höchststrafe für den Hauptangeklagten Stephan E. und einer Bewährungsstrafe wegen Waffenbesitzes für den Mitangeklagten Markus H. zu Ende.
Quelle: AFP