Ausgangssperre & Ausflüge
Die nachfolgende Liste enthält diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, in welchen auch ab dem 15. Februar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr gilt. Aufgeführt sind weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte, die touristische Tagesreisen in ihrem Gebiet untersagt haben.
- Nächtliche Ausgangssperre ab 15. Februar 2021: Die bisher landesweite nächtliche Ausgangssperre gilt künftig nur noch in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 100 innerhalb der letzten sieben Tage überschritten wurde, und zeitlich nunmehr von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Für alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte entfällt die Ausgangssperre.
- Verbot touristischer Tagesausflüge: Die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern können weiterhin anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.
Betroffene Landkreise und kreisfreie Städte
Nächtliche Ausgangssperre:
- Landkreis Altötting
- Landkreis Ansbach
- Landkreis Bad Kissingen
- Landkreis Bamberg
- Landkreis Bayreuth
- Landkreis Berchtesgadener Land
- Landkreis Cham
- Landkreis Dillingen a.d.Donau
- Landkreis Forchheim
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Hof
- Landkreis Kitzingen
- Landkreis Kronach
- Landkreis Lichtenfels
- Landkreis Miltenberg
- Landkreis Mühldorf a.Inn
- Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
- Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
- Landkreis Passau
- Landkreis Regen
- Landkreis Rottal-Inn
- Landkreis Schwandorf
- Landkreis Tirschenreuth
- Landkreis Traunstein
- Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge
- Stadt Amberg
- Stadt Ansbach
- Stadt Aschaffenburg
- Stadt Bamberg
- Stadt Bayreuth
- Stadt Coburg
- Stadt Hof
- Stadt Memmingen
- Stadt Passau
- Stadt Weiden i.d.OPf.
Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden:
Derzeit besteht kein Verbot touristischer Tagesreisen.
Karte: Nächtliche Ausgangssperren ab 15. Februar 2021
Die bisher landesweite nächtliche Ausgangssperre gilt künftig nur noch in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 100 innerhalb der letzten sieben Tage überschritten wurde, und zeitlich nunmehr von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Für alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte entfällt die Ausgangssperre.
(Quelle: Bayerisches Innenministerium)