Im Corona-Jahr 2020 haben die Beschwerden von Verbrauchern zu Flugreisen ein Rekordhoch erreicht. Wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) am Montag berichteten, zählte die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in diesem Bereich 34.652 Beschwerden – 60 Prozent mehr als im Jahr davor. Größtenteils ging es demnach um die Erstattung von Kosten für annullierte Flüge, die in Folge der Pandemie ausfielen.
Nach wie vor hinken die Airlines mit den Zahlungen hinterher. “Wir bekommen pro Woche immer noch 400 bis 600 Fälle”, sagte SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe dem RND. “Es gibt Fälle, wo das Geld nach einem Jahr noch nicht beim Kunden ist.”
Die SÖP mit knapp 60 Mitarbeitenden in Berlin wird von Unternehmen und Verbänden der Verkehrsbranche getragen und ist von der Bundesregierung als neutraler Schlichter anerkannt. Ihr Service ist für die Kunden kostenlos.
Obwohl im vergangenen Jahr vergleichsweise wenig Menschen unterwegs waren, gab es einen Rekord an Beschwerden. Insgesamt zählte die SÖP laut RND 41.211 Fälle, rund 10.000 mehr als beim bisherigen Höchststand 2018. Neben den Fluggesellschaften betrafen sie vor allem die Bahn, wo die Zahl um 70 Prozent auf 5500 Schlichtungsanträge stieg. Bei allen Verkehrsmitteln lag der Höhepunkt der Beschwerden demnach im Juni und Juli.
Nach wie vor seien Fälle aus dieser Zeit offen, obwohl die Rechtslage in der Regel eindeutig sei, sagte Klewe. Zum Teil drängten Fluggesellschaften aber zum Tausch der Tickets gegen Gutscheine, während die Kunden auf Geldzahlung bestehen. Vielfach sei auch die Erstattung des Ticketpreises zugesagt worden, doch eine Überweisung des Geldbetrags bleibe aus.
“Die Leute zeigen großes Verständnis”, berichtete der Schlichter. Das verschwinde aber irgendwann, denn “teilweise wurde über Wochen und Monate nicht reagiert und vertröstet”. So landeten noch Hunderte dieser Fälle pro Woche auf den Tischen der SÖP-Experten. Diese müssten wegen der klaren Rechtslage oft nicht einmal eine Schlichtungsempfehlung schreiben, meist genüge ein Brief an die Fluggesellschaft.
Quelle: AFP