Das EU-Parlament hat wegen der Corona-Pandemie eine Lockerung der Vorgaben für die Nutzung von Start- und Landerechten von Fluggesellschaften für die Sommersaison beschlossen. Nahezu einstimmig votierten die Abgeordneten am Donnerstag in Brüssel für eine entsprechende Einigung mit den Mitgliedstaaten. Demnach müssen Airlines nur rund ein Viertel ihrer Slots tatsächlich nutzen, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen.
Airlines müssen die ihnen zugestandenen Start- und Landerechte an großen Verkehrsflughäfen während eines Flugplans normalerweise zu 80 Prozent wahrnehmen, um in der Flugplanperiode des Folgejahres ihr Recht darauf zu wahren. Zahlreiche Airlines strichen wegen des Coronavirus aber massiv Flüge.
Wirtschafts- und Umweltverbände hatten daher vor massenhaften “Geisterflügen” ohne Passagiere gewarnt – die EU-Kommission beschloss deshalb im März, die Slot-Regeln zunächst bis Oktober gänzlich auszusetzen. Die Ausnahme wurde wegen der anhaltenden Pandemie bis Ende März verlängert. Airlines verlieren damit ihre bisherigen Start- und Landerechte nicht, egal ob der Flieger abhebt oder nicht.
Für die Sommersaison 2021 werden die Regeln nun nicht weiter ausgesetzt, sondern gelockert. Die Fluggesellschaften können vorab auf die Hälfte ihrer Slots verzichten und müssen von den verbleibenden Slots die Hälfte tatsächlich nutzen, ohne jeweils die Start- und Landerechte zu verlieren. Entsprechend der Entwicklung der Pandemie und des Reiseaufkommens kann die EU-Kommission die Vorgaben zur Nutzung der verbliebenen Slots auf zwischen 30 und 70 Prozent anpassen.
Die Kommission hatte im Dezember zunächst vorgeschlagen, dass Airlines mindestens 40 Prozent aller ihrer Slots nutzen müssen. Parlament und Mitgliedstaaten verständigten sich in der Folge auf die nun beschlossene Regelung. Der Rat der Mitgliedstaaten muss dem ebenfalls noch einmal formell zustimmen.
Der europäische Airline-Verband A4E lobte “viele Verbesserungen, die an dem ursprünglichen Vorschlag vorgenommen wurden” sowie die “rasche” Annahme der neuen Regeln. Allerdings sollten zusätzliche Entlastungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden, zum Beispiel im Fall “weiterer Verschärfungen der Reisebeschränkungen”.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft begrüßte die neue Regelung grundsätzlich, monierte aber, dass sie “hinter den Regelungen in wichtigen Wettbewerbsländern zurückbleibt”. Die USA und Großbritannien etwa hätten die vollständige Aussetzung der Vergaberegeln einfach weiter verlängert.
Quelle: AFP