Vordergründig hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag mit Waffen befasst, im Einzelnen aber vor allem mit der Frage, wer was wusste: Verhandelt wurden in Karlsruhe Revisionen gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Februar 2019 gegen die Waffenfirma Heckler & Koch und zwei ehemalige Angestellte wegen des Erschleichens von Exportgenehmigungen für Mexiko. Die Staatsanwaltschaft, zwei ehemalige Angestellte und das Unternehmen selbst hatten dagegen Revision eingelegt. (Az. 3 StR 474/19)
Strittig sind fünf Fälle der Ausfuhr tausender Sturmgewehre, einiger Maschinenpistolen und Magazine in den 2000er Jahren. Waffenlieferungen müssen von der Bundesregierung genehmigt werden. Heckler & Koch holte diese Genehmigungen auch ein, legte den Anträgen nach Auffassung des Landgerichts aber unrichtige sogenannte Endverbleibserklärungen aus Mexiko bei. In diesen Erklärungen steht, wo die Waffen schlussendlich eingesetzt werden sollen. Die mexikanischen Behörden sollen darin in Absprache mit Mitarbeitern der Firma Unruheregionen weggelassen haben, obwohl die Waffen auch dort eingesetzt worden sein sollen.
Das Landgericht verurteilte Heckler & Koch 2019 zur Zahlung von 3,7 Millionen Euro. Ein früherer Vertriebsleiter wurde wegen bandenmäßiger Ausfuhr von Waffen aufgrund erschlichener Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz zu einer Geldstrafe und einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, eine frühere Sachbearbeiterin wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe und Sozialstunden. Drei Angeklagte in höheren Positionen wurden in Stuttgart freigesprochen. Ein weiterer Hauptverdächtiger starb inzwischen, ein anderer ist noch in Mexiko und wird gesondert verfolgt.
Die Anwälte der beiden früheren Angestellten, die 2019 verurteilt worden waren, beantragten am BGH einen Freispruch. Der Vertriebsleiter habe die Anträge weder geprüft noch seien sie ihm überhaupt vorgelegt worden, sagte sein Anwalt. Der Anwalt der Sachbearbeiterin argumentierte, dass die Frau weisungsgebunden gewesen sei.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, die am BGH die Staatsanwaltschaft stellt, beantragte dagegen, die beiden Angeklagten zusätzlich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu verurteilen. Das Landgericht habe das Gesetz hier falsch ausgelegt, sagte er. Laut Außenwirtschaftsgesetz gilt eine erschlichene Genehmigung als nicht erteilt. Im Kriegswaffenkontrollgesetz gibt es keine entsprechende Regelung.
Auch der Anwalt des Waffenherstellers argumentierte mit Unwissen. In den Genehmigungen, welche die Firma erhalten habe, habe nur Mexiko gestanden – ohne einzelne Bundesstaaten. Diese Genehmigungen seien genau ausgeführt worden, sagte er. Die Firmenleitung habe gutgläubig gehandelt und nichts von den mutmaßlichen Verhandlungen ihrer Mitarbeiter mit mexikanischen Behörden gewusst. Darum solle das Urteil gegen das Unternehmen aufgehoben werden.
Dagegen wandte sich der Bundesanwalt mit dem Argument, dass Erträge aus einer illegalen Tat auch dann eingezogen werden könnten, wenn andere für die Begünstigte gehandelt hätten. Er beantragte, die Revision von Heckler & Koch abzulehnen.
Die Verhandlung in Karlsruhe wurde von Friedensaktivisten gespannt verfolgt. Ins Rollen gebracht hatte den Fall ursprünglich Jürgen Grässlin, Sprecher der “Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel”, mit einer Anzeige. Der Anwalt der Organisation, Holger Rothbauer, sagte am Donnerstag nach der Verhandlung, dass er ein “richtungsweisendes Urteil” erwarte. Zudem forderte er ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz.
Ähnlich äußerte sich Alexander Lurz von Greenpeace. Der Fall zeige erneut, dass Waffenexporte aus Deutschland ungenügend geregelt seien, erklärte er. Spätestens die nächste Bundesregierung müsse ein restriktives Gesetz vorlegen, “das eindeutig ist und Fragen wie Endverbleib und Entschädigung regelt”. Das Urteil wird für den 11. März erwartet.
Quelle: AFP