Der Insolvenzverwalter von Air Berlin ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit Beschwerden gegen Urteile zugunsten der Piloten gescheitert. Seine acht Verfassungsbeschwerden würden nicht zur Entscheidung angenommen, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Es ging um frühere Urteile des Bundesarbeitsgerichts, das Kündigungen von Piloten für unwirksam erklärt hatte. (Az. 1 BvR 1771/20 u.a.)
Den Piloten und Copiloten wurde im November 2017 gekündigt und eine einzige, zentrale Massenentlassungsanzeige in Berlin gestellt. Gegen die Kündigungen zogen die Piloten vor Gericht. Das Bundesarbeitsgericht gab ihnen schließlich recht. Die Anzeige hätte nicht zentral in Berlin gestellt werden dürfen, sondern für die dem Standort Düsseldorf zugeordneten Piloten auch dort, hieß es.
Der Insolvenzverwalter wandte sich daraufhin ans Bundesverfassungsgericht. Er argumentierte, dass das Bundesarbeitsgericht die Sache dem Europäischen Gerichtshof hätte vorlegen müssen. Es habe dessen Rechtsprechung falsch interpretiert. Das sah das Bundesverfassungsgericht allerdings anders, weswegen es die Klagen nicht zur Entscheidung annahm.
Quelle: AFP