Der inhaftierte Hongkonger Medienunternehmer Jimmy Lai kommt vorerst weiterhin nicht auf freien Fuß. Der oberste Gerichtshof der chinesischen Sonderverwaltungszone billigte am Dienstag einen Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung des 73-Jährigen gegen Kaution. Die Richter verwiesen dabei auf das sogenannte Sicherheitsgesetz vom vergangenen Jahr, das die Bürgerrechte in Hongkong stark einschränkt.
Schon in der vergangenen Woche hatte ein Richtergremium eine Haftentlassung Lais gegen Kaution abgelehnt. Mit der jetzigen Entscheidung des obersten Gerichts ist dem Unternehmer die Möglichkeit einer Freilassung gegen Kaution aber noch nicht völlig verwehrt. Die obersten Richter erklärten, er könne bei unteren Instanzen erneut seine Haftentlassung gegen Kaution beantragen und habe dabei von ihnen erteilte Instruktionen zu befolgen.
Lai ist Eigentümer der pro-demokratischen Boulevardzeitung “Apple Daily” und gilt in Hongkong als einer der wichtigsten Kritiker der Zentralregierung in Peking. Er war Anfang Dezember wegen Betrugsvorwürfen festgenommen worden.
Nach 20 Tagen Haft war Lai dann gegen Kaution und unter strikten Auflagen freigelassen worden; unter anderem hatte er seinen Reisepass abgeben müssen. Nur wenige Tage später musste er jedoch wieder ins Gefängnis, weil die Staatsanwaltschaft die Entscheidung zu seiner Haftentlassung anfocht und diese daraufhin rückgängig gemacht wurde.
In der juristischen Auseinandersetzung um Lais Haft sehen unabhängige Rechtsexperten einen Testfall dafür, ob das Gerichtssystem in Hongkong in irgendeiner Weise als Bremse gegen das sogenannte Sicherheitsgesetz wirken kann und wird. Das Gesetz erlaubt den Sicherheitsbehörden ein drakonisches Vorgehen gegen die Demokratiebewegung in Hongkong. Peking hatte es unter dem Eindruck der Massenproteste des Jahres 2019 beschlossen. Seitdem haben die Behörden ihr Vorgehen gegen Aktivisten massiv verschärft.
Der früheren britischen Kronkolonie waren bei ihrer Übergabe an China 1997 für 50 Jahre Sonderrechte gewährt worden, darunter Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Westliche Staaten sehen in dem sogenannten Sicherheitsgesetz einen eklatanten Verstoß gegen die damaligen Vereinbarungen nach dem Grundsatz “Ein Land, zwei Systeme”.
Quelle: AFP