Die Bundesregierung hat die von der Koalition beschlossenen zusätzlichen Hilfen für Hartz-IV-Empfänger wegen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Dienstag nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums im Umlaufverfahren eine sogenannte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der insbesondere eine Einmalzahlung von 150 Euro für Empfänger von Grundsicherung vorsieht. Zudem wird der erleichterte Zugang zu staatlicher Grundsicherung verlängert.
Bei der Erleichterung geht es insbesondere um die befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen bis zu 60.000 Euro für das erste sowie zusätzlich von 30.000 Euro für jedes weitere Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft. Das beschlossene Sozialpaket sieht außerdem vor, auch die Kostenerstattung von Mittagsverpflegung, die wegen der Schließung von Schulen und sozialen Einrichtungen entfällt, zu verlängern.
Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge sollen weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Das neue Gesetz soll laut Arbeitsministerium am 1. April in Kraft treten.
“Die Corona-Pandemie ist für die Menschen in unserem Land eine enorme Belastung. Besonders hilfsbedürftige Menschen werden durch die lang andauernden Maßnahmen besonders hart getroffen und brauchen jetzt konkrete Unterstützung”, erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu dem Kabinettsbeschluss. “Mit dem Corona-Zuschlag von 150 Euro mildern wir die Belastungen der lang anhaltenden Maßnahmen für Menschen ab, die Grundsicherung beziehen.” Heil betonte, diese Unterstützung sei wichtig, “um den sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu stärken”.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich begrüßte, dass damit bereits in dieser Woche das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden könne. Er wies allerdings auch darauf hin, dass die SPD zudem gern eine grundsätzliche Debatte über den Ausbau der Grundsicherung zu einem sozialen Bürgergeld gehabt hätte.
Quelle: AFP