Gesichtsmasken sind während der Corona-Pandemie ohnehin meist im Handgepäck – nun sollen sie nach Informationen der “Saarbrücker Zeitung” künftig in Autos neben Warnwesten zur Pflichtausstattung gehören. Das Bundesverkehrsministerium will Autofahrer verpflichten, auch nach der Pandemie zwei Mund-Nase-Bedeckungen in ihrem Fahrzeug mitzuführen, wie die Zeitung am Dienstag unter Berufung auf eine ihr vorliegende Stellungnahme des Ressorts an den Petitionsausschuss des Bundestags berichtete.
Demnach soll eine entsprechende “Mitführpflicht” in die nächste Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einfließen. Dies sei schneller umzusetzen als Masken für den Verbandskasten vorzuschreiben, zitierte die “Saarbrücker Zeitung” aus dem Papier des Verkehrsministeriums.
Das Ressort will sich demnach an den Regelungen für Warnwesten orientieren: Auch diese sind im Auto Pflicht, Verstöße können mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden.
Quelle: AFP