Vor dem Landgericht München I wird am Freitag (11.30 Uhr) die Entscheidung über zwei Eilanträge gegen eine Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Internetkonzern Google erwartet. Der Betreiber des Onlineportals NetDoktor.de legte gegen eine prominente Darstellung der Informationsangebote des Ministeriums bei Google-Suchen Beschwerde ein. Nach Auffassung des Betreibers verstößt die Kooperation gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Das Ministerium startete im September 2020 das Gesundheitsportal gesund.bund.de. Die Zusammenarbeit zwischen Google und dem Gesundheitsministerium bezieht sich auf Informationsboxen, welche die Suchmaschine bei Recherchen nach bestimmten Krankheitsbildern prominent anzeigt. Am Ende der Box befindet sich jeweils ein Link zum Gesundheitsportal des Ministeriums. NetDoktor.de argumentiert, die Zusammenarbeit benachteilige privatwirtschaftliche Anbieter, die seit Jahren in die Verbesserung ihrer Angebote investierten.
Quelle: AFP