Bundesverfassungsgericht entscheidet über elektronische Fußfessel

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Donnerstag (09.30 Uhr) eine Entscheidung zur sogenannten elektronischen Fußfessel. Damit können bestimmte Täter, die aus dem Strafvollzug entlassen werden, während der Führungsaufsicht überwacht werden. Das Gericht entscheidet nun über Verfassungsbeschwerden. (Az. 2 BvR 916/11 und 2 BvR 636/12)

In einem Fall lehnte das Gericht bereits Ende 2013 den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Geklagt hatte ein Mann, der wegen Vergewaltigung im Gefängnis saß und nach der Haftstrafe während der Zeit seiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft eine elektronische Fußfessel tragen sollte. Die Geräte, an denen Sender angebracht sind, können seit 2011 von Gerichten angeordnet werden.

Quelle: AFP

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