Neue Regeln fürs Netz: Internetplattformen sollen künftig für alle von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte urheberrechtlich verantwortlich sein. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Reform des Urheberrechts, um die Regeln an das digitale Zeitalter anzupassen. Der Entwurf sieht zudem vor, Kreative und Verwerter “fair an den Gewinnen der Plattformen” wie YouTube zu beteiligen. Doch es hagelte auch Kritik – Nutzungsrechte kämen zu kurz und die umstrittenen Uploadfilter seien trotzdem unvermeidbar.
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung EU-Recht um, bis Anfang Juni ist dafür noch Zeit. Da in dem Komplex die unterschiedlichen Interessen von Großkonzernen wie Facebook und Google, Kreativen und Verwertern sowie Verlagen und Internetnutzern in Einklang gebracht werden müssen, wurde in den vergangenen Monaten heftig darum gerungen. Nutzer, die ihre Meinungsfreiheit durch automatische Filter gefährdet sahen, protestierten auf der Straße gegen die Reform.
Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Plattformen künftig Lizenzen für die hochgeladenen Inhalte erwerben oder dafür sorgen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht online verfügbar sind. Gibt es keine Lizenz, müssen Plattformen einen Inhalt auf Verlangen des Rechteinhabers blockieren. Zudem ist ein Direktvergütungsanspruch vorgesehen, um Kreative – etwa Musiker und Autoren – zu beteiligen.
Um zu verhindern, dass auch legale Inhalte beim Hochladen blockiert werden, wird zugleich die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu den Zwecken der Karikatur, der Parodie und des Pastiches erlaubt – Letzteres bezeichnet die Nachahmung eines bestimmten Stils. Außerdem ist die sogenannte “geringfügige Nutzung” von Inhalten erlaubt: Diese dürfen dann nur 160 Zeichen, 125 Kilobyte oder 15 Sekunden umfassen. So soll ein “übermäßiges Blockieren” verhindert werden.
Vorgesehen ist außerdem ein Presseverleger-Leistungsschutzrecht. Damit können Verlage die Online-Nutzung ihrer Veröffentlichungen etwa durch Suchmaschinen wie Google lizenzieren oder verbieten – allerdings mit Einschränkungen. Weiterhin möglich bleibt zum Beispiel die Nutzung “einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge”.
Besonders an den im Vergleich zu vorherigen Entwürfen geschleiften Nutzerrechten gab es scharfe Kritik. Diese kämen “zu kurz” und seien “dramatisch verschlechtert” worden, beklagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Dabei seien starke Nutzerrechte das wichtigste Instrument, damit ein Interessenausgleich zwischen Plattformen, Rechteinhabern und letztlich Nutzern gelingen könne.
Auch die Grünen-Netzpolitikexpertin Tabea Rößner erklärte, Nutzerrechte gerieten “schwer ins Hintertreffen” und es gebe zu hohe Hürden für Karikaturen und Parodien. Zudem werde der standardmäßige Einsatz von Filtern nicht verhindert.
Der Digitalverband Bitkom erklärte dazu ebenfalls: “Auch wenn es die Bundesregierung so nicht nennen möchte, die Uploadfilter sollen kommen.” Plattformen hätten nun erstmals eine allgemeine Überwachungspflicht ihrer Dienste – alle Nutzerinhalte “müssen demnach automatisiert gescannt werden”. Das sei ein “großer Rückschlag für das freie Internet”.
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßte zwar, dass über die “geringfügige Nutzung” nur noch Texte bis zu 160 Zeichen ohne Zustimmung verwendet werden dürfen. Allerdings seien die Grenzen bei Videos, Audiodateien und Fotos noch “viel zu hoch”.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) forderten eine “wirksame und zügige” Umsetzung des Rechts. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müsse darauf geachtet werden, dass dem Journalismus nicht durch “zu weiche Vorgaben für die Haftung” der Plattformen “durch die Hintertür wichtige Erlöse entzogen” würden.
Linke sowie die Gewerkschaft Verdi sorgten sich indes um die Vergütung der Kreativen – diese sei “nicht hinreichend”. Es fehle an “an wirksamen Schutzmechanismen für die Einzelnen durch starke Gewerkschaften und andere Urheberverbände”, bemängelte Verdi. Die Vorschläge der Bundesregierung zeigten, “wie groß der Einfluss der Zeitungsverleger und anderer Verwerter ist”.
Quelle: AFP