EuGH entscheidet über regional beschränkte Werbung in bundesweitem Fernsehprogramm

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) in einem Fall aus Deutschland. Die österreichische Modefirma Fussl Modestraße Mayr streitet sich mit der SevenOne Media GmbH darüber, ob ihr Werbespot auf ProSieben nur in Bayern laufen darf. SevenOne Media lehnt das ab und beruft sich auf das deutsche Rundfunkrecht, das ein solches Vorgehen verbiete. (Az. C-555/19)

Das Unternehmen Fussl Modestraße, das vor allem im süddeutschen Raum tätig ist, zog deshalb vor das Landgericht Stuttgart. Dieses setzte das Verfahren aus und stellte dem EuGH Fragen. Es will unter anderem wissen, ob ein Verbot regionaler Verbreitung von Werbung in landesweiten Rundfunkprogrammen mit EU-Recht vereinbar ist.

Quelle: AFP

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