Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Donnerstag (10.00 Uhr) eine Entscheidung zur früheren Mietpreisbremse in Hessen. Ein Rechtsdienstleister klagt für Wohnungsmieter aus Frankfurt auf Schadenersatz gegen das Bundesland: Sie wollten auf Grundlage der Verordnung eine Mietrückzahlung erstreiten – scheiterten aber in den Vorinstanzen, weil die Preisbremse für unwirksam erklärt wurde. (Az. III ZR 25/20)
Das Land hatte die Verordnung, mit der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt werden sollten, nämlich nicht ausreichend begründet. Auch in anderen Bundesländern wurden solche Verordnungen deshalb gekippt. Vielerorts wurde inzwischen nachgebessert, was auf frühere Rückforderungen allerdings keinen Einfluss hat. Sollte der BGH nun zugunsten der Mieter entscheiden, könnte das weitere Klagen nach sich ziehen.
Quelle: AFP