BGH urteilt über Immunität ausländischer Armeeangehöriger in Deutschland

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (14.30 Uhr) im Fall eines früheren afghanischen Offiziers, der wegen gefährlicher Körperverletzung und eines Kriegsverbrechens in seiner Heimat in München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Anklage und Verteidigung legten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Revision ein. Der BGH will nun auch klären, ob der Angeklagte als Angehöriger einer ausländischen Armee in Deutschland Immunität genießt. (Az. 3 StR 564/19)

Der Mann soll bei der Befragung von Gefangenen Drohungen und Gewalt angewandt haben. Zudem soll er die Leiche eines Taliban-Kommandeurs wie eine Trophäe an einem Schutzwall präsentiert haben. Bestimmte Straftaten gegen das Völkerrecht, die im Ausland begangen wurden, können vor deutschen Gerichten geahndet werden. Der BGH will nun entscheiden, ob dies auch für Taten gilt, die “ein Angeklagter in Ausübung ausländischer hoheitlicher Tätigkeit vornahm”. Er berät zudem darüber, ob diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss. Im konkreten Fall geht es weiter darum, ob der Angeklagte Menschen folterte.

Quelle: AFP

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