Knapp zwölf Jahre nach dem Absturz von Air-France-Maschine AF447 mit 228 Toten soll das Verfahren neu aufgerollt werden: Die Pariser Generalstaatsanwaltschaft beantragte einen Prozess wegen “fahrlässiger Tötung” gegen Air France und den europäischen Flugzeugbauer Airbus, wie es am Mittwoch aus Justizkreisen hieß. Auf dem Flug von Rio de Janeiro nach Paris waren am 1. Juni 2009 auch 28 Deutsche ums Leben gekommen.
Die Generalstaatsanwaltschaft wendet sich damit gegen eine Entscheidung französischer Ermittlungsrichter, die das Verfahren wegen des Absturzes im August 2019 eingestellt hatten. Ob der Prozess tatsächlich stattfindet, soll am 4. März bei einer Anhörung vor dem Pariser Berufungsgericht entschieden werden.
Die Staatsanwaltschaft hält es für erwiesen, dass die Fluggesellschaft die Piloten trotz mehrerer Zwischenfälle nicht ausreichend auf technische Probleme bei dem Airbus A330 hinwies. Die Unglücks-Maschine war 2009 in ein schweres Gewitter geraten. In mehr als 11.000 Metern Höhe vereisten die Sensoren, so dass die Piloten keine Angaben zur Geschwindigkeit des Airbus mehr hatten.
Quelle: AFP