In mehreren niederländischen Städten ist es am zweiten Abend in Folge zu schweren Ausschreitungen wegen der nächtlichen Ausgangssperre zur Eindämmung der Corona-Pandemie gekommen. In den Großstädten Amsterdam und Rotterdam sowie in anderen Orten ging die Polizei am Montag gewaltsam gegen Randalierer vor. Bis zum späten Abend wurden insgesamt mehr als 70 Menschen festgenommen, wie der öffentlich-rechtliche Sender NOS meldete.
In der Hafenstadt Rotterdam schlugen Randalierer Schaufenster ein und plünderten Geschäfte. Die Sicherheitskräfte setzten dort laut NOS einen Wasserwerfer ein, um Demonstranten auseinanderzutreiben. Bürgermeister Ahmed Aboutaleb erließ ein Notstandsdekret mit erweiterten Vollmachten für Festnahmen.
Ausschreitungen gab es auch in Amersfoort, Den Bosch, Den Haag, Geleen und Haarlem. In Geleen schleuderten randalierende junge Leute Feuerwerkskörper, wie die örtliche Polizei mitteilte. Bilder in den Onlinenetzwerken zeigten, wie Randalierer einen Laden in Den Bosch plünderten. In Haarlem wurde solchen Aufnahmen zufolge ein Pressefotograf von wütenden Demonstranten mit einem Ziegelstein am Kopf verletzt.
Die Ausgangssperre zwischen 21.00 Uhr und 04.30 Uhr war am Samstag in Kraft getreten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 95 Euro geahndet. Es ist die erste Ausgangssperre in dem EU-Land seit dem Zweiten Weltkrieg. Sie soll zunächst bis zum 9. Februar in Kraft bleiben und bei der Eindämmung der besonders ansteckenden Coronavirus-Variante helfen, die zuerst in England festgestellt worden war.
In mehreren Städten der Niederlande war es bereits am Sonntag zu Ausschreitungen und Plünderungen gekommen. Dabei wurde auch ein Coronavirus-Testzentrum in Brand gesteckt. Die Polizei nahm am ersten Tag der Ausschreitungen laut Medienberichten rund 250 Menschen fest. Ministerpräsident Mark Rutte verurteilte die Randale und sprach von “krimineller Gewalt”.
Mitte Januar hatte die Regierung in Den Haag bereits den Lockdown bis zum 9. Februar verlängert. Schulen, Restaurants und die meisten Geschäfte sind geschlossen. Zudem darf sich nicht mehr als ein Gast bei einem anderen Haushalt aufhalten. Ausnahmen gelten für Menschen, die sich zur Arbeit begeben müssen, für Beerdigungen und das Ausführen von Hunden.
Quelle: AFP