Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.30 Uhr) in einem Verfahren zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags. Geklagt hatten zwei Hessen, die die Gebühr in Bargeld zahlen wollen. Der Hessische Rundfunk akzeptiert aber nur Überweisung oder Lastschrift. (Az. C-422/19 und C-423/19)
Die Männer klagten sich in Deutschland durch mehrere Instanzen. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Fall schließlich dem EuGH zur Auslegung des EU-Rechts vor. Dieser entscheidet aber nicht über den konkreten Fall – dafür ist weiter das deutsche Gericht zuständig. Der EuGH soll unter anderem klären, ob Mitgliedsstaaten zur Organisation der öffentlichen Verwaltung eigene Regeln für Zahlungsmittel erlassen dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht ist dann bei seinem Urteil an die Auslegung des EuGH gebunden.
Quelle: AFP