Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Dienstag (11.30 Uhr) über die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Spätaussiedler. Es geht um eine in der früheren Sowjetunion geborene Frau, die seit fast 30 Jahren versucht, Deutsche zu werden. Dazu müsste sie laut Gesetz von deutschen Volkszugehörigen abstammen und sich zum “deutschen Volkstum” bekennen. (Az. 1 C 1.20)
Ein erster Antrag wurde 1992 abgelehnt. 2001 stellte sie einen weiteren Antrag, den sie zunächst nicht weiter verfolgte. Nach einer Änderung des Gesetzes beantragte sie aber die Wiederaufnahme des Verfahrens. Entscheidend war unter anderem die Frage, ob Deutschkenntnisse auf B1-Niveau als Bekenntnis zum Volkstum genügen. Das Oberverwaltungsgericht Münster sah das im Berufungsverfahren so und beschied ihren Antrag positiv. Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich nun mit der Revision.
Quelle: AFP