Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über die Frage, ob sich Fristen und Zuständigkeiten im Bereich Asyl wegen der Corona-Pandemie ändern. Im konkreten Fall geht es um zwei Iraner, die mit einem vom polnischen Konsulat in Teheran erteilten Schengen-Visum nach Deutschland einreisten. Polen erklärte sich auf Anfrage der deutschen Behörden ursprünglich zuständig für die Bearbeitung der Asylanträge. (Az. 1 C 42.20 u.a.)
Die beiden Iraner sollten darum nach Polen abgeschoben werden, wogegen sie gerichtlich vorgingen. Dabei hatten sie vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zwar keinen Erfolg. Wegen der Pandemie wurden Überstellungen nach Polen in Frühjahr 2020 allerdings ausgesetzt, weswegen die beiden zunächst in Deutschland blieben. Sie legten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Quelle: AFP