In Österreich gilt seit Montag eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Die verschäfte Maskenpflicht gilt für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren. Ausnahmen gibt es nur für schwangere Frauen und aus anderen medizinischen Gründen. Zusätzlich gilt nun ein auf zwei Meter ausgeweitetes Abstandsgebot.
Seit Ende Dezember gelten in Österreich wieder strenge Corona-Beschränkungen. Geschäfte, Restaurants, Sportstätten, Kinos und Museen sind ebenso geschlossen wie Schulen. Trotzdem ist die Zahl der Corona-Infektionen bisher nicht spürbar zurückgegangen. Der Inzidenzwert liegt derzeit bei rund 130 pro 100.000 Einwohner, die Regierung hat aber eine Zielmarke von 50 ausgegeben.
FFP2-Masken blockieren fast alle Aerosole und bieten daher einen besseren Schutz als OP- oder Stoffmasken. Die Pflicht zum Tragen dieser Masken gilt nun in österreichischen Supermärkten, Arztpraxen und in Dienstleistungsbetrieben wie Auto-Werkstätten.
Quelle: AFP