Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Stilllegung von Kernkraftwerk Isar I

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (11.00 Uhr) über die Stilllegung des Atomkraftwerks Isar I bei Landshut. Dem klagenden Bund Naturschutz in Bayern geht es nicht um die Stilllegung an sich, sondern um mögliche Gefahren beim Abbau. Er kritisiert, dass damit schon begonnen werden soll, während sich noch verbrauchte Brennelemente im Lagerbecken befinden. (Az. 7 C 4.19)

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München wies die Klage Ende 2018 ab. Nun wird sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Revision befassen. Dies gebe ihm die Gelegenheit, “das Verhältnis von Stilllegungsgenehmigung und Betriebsgenehmigung näher zu bestimmen”, teilte das Gericht mit. Isar I ist schon seit 2011 nicht mehr in Betrieb, der Rückbau wurde 2017 vom bayerischen Umweltministerium genehmigt.

Quelle: AFP

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