Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit Atomkraftwerk Isar I

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über die Stilllegung des Atomkraftwerks Isar I bei Landshut verhandelt. Das Kraftwerk ist seit 2011 nicht mehr in Betrieb, 2017 wurde der Rückbau genehmigt. Der Bund Naturschutz in Bayern klagt – allerdings nicht gegen die Stilllegung an sich, sondern wegen möglicher Gefahren beim Abbauen des Blocks. (Az. 7 C 4.19)

Die Umweltschutzorganisation bemängelt, dass schon damit begonnen werden soll, während sich noch verbrauchte Brennelemente im Lagerbecken befinden. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München wies die Klage Ende 2018 ab, das Bundesverwaltungsgericht muss sich nun mit der Revision befassen.

Das Gericht kündigte im Vorfeld an, dass das Verfahren ihm die Gelegenheit biete, “das Verhältnis von Stilllegungsgenehmigung und Betriebsgenehmigung näher zu bestimmen.” Wann eine Entscheidung fällt, war zunächst offen.

Quelle: AFP

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