Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) in zwei Fällen über die Nutzung von Prominentenfotos zum Ködern von Lesern. Der Moderator Günther Jauch und der Schauspieler Sascha Hehn klagen, weil Medien ein Facebook-Posting beziehungsweise ein Gewinnspiel mit Bildern der Prominenten bestückten. (Az. I ZR 120/19 und I ZR 207/19)
Im ersten Fall schrieb “TV Movie” auf Facebook: “Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen.” Es ging um Roger Willemsen, doch auf dem Foto waren vier Fernsehmoderatoren zu sehen – darunter Jauch, der vor Gericht zog. Im zweiten Fall bebilderte die “Bild am Sonntag” ein Urlaubslotto mit einem Foto des damaligen “Traumschiff”-Kapitäns Hehn, der ebenfalls klagte. Beide Male urteilte das Oberlandesgericht Köln in der Berufung zugunsten der Prominenten, ließ aber jeweils die BGH-Revision zu.
Quelle: AFP