Auch in der Pflege sollen künftig mehr Apps und digitale Anwendungen zum Einsatz kommen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch das Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Zwar sei menschliche Zuwendung Voraussetzung für gute Pflege – aber sie könne besser werden, wenn sie digital unterstützt wird, erklärte der Minister. “Deshalb machen wir digitale Anwendungen jetzt auch für Pflege nutzbar.”
Die digitale Pflegeanwendungen (DIPAs) können von den Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern. Dabei geht es etwa um Prävention gegen das Risiko zu stürzen, um Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz oder um die Kommunikation zwischen Pflegefachkräften und Angehörigen.
Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert. Spahn will ein neues Verfahren zur möglichen Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen schaffen.
Auch der Datenschutz und die Informationssicherheit von digitalen Anwendungen sollen gestärkt werden – etwa durch eine Schweigepflicht für Hersteller oder ein verpflichtendes Zertifikat für die Informationssicherheit. Die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen wird um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen ergänzt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Gesundheitswesen wird beauftragt, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch ausschließliche Fernbehandlung zu ermöglichen. Videobehandlungen werden auch für Heilmittelerbringer und Hebammen ermöglicht, Verbesserungen soll es auch beim elektronischen Rezept geben.
Quelle: AFP