Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den Weg für die bessere Erfassung der Coronavirus-Varianten in Deutschland frei gemacht. Er unterzeichnete dazu am Montag eine Verordnung, die damit bereits am Dienstag in Kraft treten kann. “Wir wollen noch besser nachvollziehen können, wo sich bekannte Mutationen verbreiten und ob es neue Mutationen gibt”, sagte Spahn. “Dafür fördern wir die Laboranalyse finanziell, vernetzen die Akteure und führen die Ergebnisse beim RKI zusammen.”
Spahn verwies darauf, dass bislang zwei Varianten des Coronavirus, die bislang vermehrt in Großbritannien und Südafrika auftreten, auch in Deutschland nachgewiesen worden seien. Es gebe zudem “besorgniserregende Entwicklungen” in Brasilien. Die Bundesregierung habe die Einreise aus diesen Ländern massiv eingeschränkt. Nunmehr sei eine Einreise ohne negatives Testergebnis nicht mehr möglich.
Zwar sei es normal, dass sich Viren verändern. Dass sie so schnell so viel infektiöser werden, wie es bei der in Großbritannien auftretenden Variante offenbar der Fall sei, sei nun aber “sehr herausfordernd”. Der Krankheitsverlauf sei gegenüber den bisherigen Formen nach bisherigen Erkenntnissen aber nicht verändert.
Die Verordnung sieht vor, mehr positiv getestete Proben der so genannten Sequenzierung zu unterziehen. Bei einer Zahl von mehr als 70.000 gemeldeten Infektionen pro Woche werden künftig fünf Prozent der Proben auf Mutationen untersucht, sinkt die Zahl der Neuinfektionen unter diesen Wert, sollen zehn Prozent in den dafür vorgesehenen Laboratorien und Einrichtungen sequenziert werden.
Spahn war vorgeworfen worden, die Sequenzierung in Deutschland bislang zu wenig unterstützt zu haben. Sein Ministerium wies am Montag darauf hin, dass bereits im vergangenen Jahr mit der Förderung einer sogenannten molekularen Surveillance von SARS-CoV-2 begonnen worden sei. Dies wird nun ausgeweitet.
Laboratorien und Einrichtungen, die Sequenzierungen von SARS-CoV-2 vornehmen, werden verpflichtet, die erhobenen Genomsequenzdaten an das Robert-Koch-Institut zu übermitteln. Labore, die selbst nicht sequenzieren, können die Proben an andere Einrichtungen weiterleiten und bekommen dafür die Versandkosten erstattet. Die sequenzierenden Einrichtungen haben einen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 220 Euro pro Datenübermittlung.
Quelle: AFP