Kinderrechte-Kompromiss der Koalition bislang ohne Chance auf Umsetzung

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Der zwischen Union und SPD erzielte Kompromiss zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz hat in seiner jetzigen Form keine Chance auf Umsetzung. Die Grünen, die für die notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat gebraucht würden, forderten am Dienstag ein “Recht auf echte Beteiligung”. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) rief die Opposition zu Kompromissbereitschaft auf: Es gebe nun eine “hart erkämpfte Chance auf eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz”.

Lambrecht hatte am Montagabend eine Grundsatzeinigung in der Koalition nach langem Streit verkündet – vor allem die Union hatte die Grundgesetzänderung zunächst skeptisch betrachtet. Am Dienstagabend stimmte dann die zuständige Arbeitsgruppe der Koalition offiziell dafür, wie Lambrechts Ministerium bekannt gab. “Der Schutz der Kinderrechte wird damit zu einem Leitbild für unsere Gesellschaft”, erklärte Lambrecht.

In Artikel 6 Absatz 2 soll demnach folgender Text eingefügt werden: “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.”

Ministerin Lambrecht rief am Abend dazu auf, die Grundgesetzänderung noch vor der Bundestagswahl im Herbst umzusetzen. “Um die nötigen Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat zu erzielen, brauchen wir eine konstruktive Haltung und Kompromissbereitschaft auch von Seiten der Opposition”, erklärte sie. “Das sind wir unseren Kindern schuldig.”

Grünen-Bundestagsfraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte in Berlin, gebraucht würden Kinderrechte, die “ganz klar und eindeutig verbrieft sind”. Der Formulierung, auf die sich die Koalition geeinigt hat, “werden wir nicht zustimmen”. Kinderrechte bräuchten “eine starke Verankerung im Grundgesetz”. Die Grünen seien aber bereit, “mit der Koalition ernsthaft über eine zustimmungsfähige neue Formulierung fürs Grundgesetz zu sprechen”. 

Es helfe den Kindern nicht weiter, ihre Rechte “jetzt in rein symbolhafter Form ins Grundgesetz aufzunehmen”, so Göring-Eckardt weiter. Sie bräuchten “ein Recht auf echte Beteiligung in den Dingen, die sie selbst betreffen”.

Auch Linksfraktionschef Dietmar Bartsch nannte den Kompromiss von Union und SPD “enttäuschend”. Er kritisierte insbesondere, dass Beteiligungsrechte von Kindern keine Rolle spielten. Wenn es Verbesserungen in diese Richtung gebe, sei die Linke “ausdrücklich bereit, mit der Koalition zu reden”.

Ablehnung kam auch vom Deutschen Kinderschutzbund. “Das ist eine Staatszielbestimmung, wir wollen echte Kinderrechte”, sagte Verbandspräsident Heinz Hilgers dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Auch er kritisierte, dass die Beteiligungsrechte von Kindern fehlten. Stattdessen sei nur von rechtlichem Gehör die Rede.

Die Union betonte, dass weiterhin die Eltern die “Träger des Erziehungsrechts” blieben. “Der Staat hat hier nur eine ergänzende und nachgeordnete Funktion, die nur ausnahmsweise dort zum Tragen kommt, wo die Erziehung durch die Eltern ausfällt”, erklärte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei. “Um die Rechte der Eltern bestmöglich abzusichern, haben wir als CDU/CSU Wert darauf gelegt, dass in einem abschließenden Satz der Vorrang des Elternrechts vor staatlichen Befugnissen nochmals ausdrücklich festgeschrieben wird.”

Quelle: AFP

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