Berliner Beauftragte fordert Verzicht auf Hinrichtung von Frau in den USA

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Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), hat die für Dienstag in den USA geplante Hinrichtung einer verurteilten Mörderin scharf kritisiert. Sie appelliere “eindringlich” an die Regierung des scheidenden Präsidenten Donald Trump, von dieser sowie zwei weiteren auf US-Bundesebene geplanten Hinrichtungen abzusehen, erklärte Kofler am Montag in Berlin.

Die Menschenrechtsbeauftragte hob hervor, dass der Todeskandidatin Lisa Montgomery vom zuständigen Gericht mehrfache psychische Erkrankungen attestiert worden seien. Die Frau sei seit früher Kindheit häuslicher und sexueller Gewalt ausgesetzt gewesen. Auch unterstrich Kofler die grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe durch die Bundesregierung. Es handle sich um eine “grausame und unmenschliche Art der Bestrafung”.

Die Anwälte Montgomerys hatte in der vergangenen Woche Trump um Gnade ersucht. Sie baten um Umwandlung der Todes- in eine lebenslange Haftstrafe. Die Anwälte der 52-Jährigen argumentierten in ihrem Brief an den scheidenden Präsidenten, ihre Mandantin sei zum Tatzeitpunkt im Jahr 2004 psychisch schwer krank gewesen. 

Montgomery hatte damals eine Hochschwangere erwürgt und ihr dann das Baby aus dem Bauch geschnitten. Der Vollzug des Todesurteils wäre die erste Hinrichtung einer Frau durch die US-Bundesjustiz seit dem Jahr 1953. Der am Mittwoch kommender Woche aus dem Amt scheidende Trump ist ein Befürworter der Todesstrafe. 

Montgomery war einen Tag nach der Tat in ihrem Haus in Skidmore im US-Bundesstaat Missouri rund 250 Kilometer vom Tatort entfernt festgenommen worden. Das geraubte Baby, das die grausige Tat überlebte, hatte sie bei sich. Vor ihrem Geständnis erzählte sie der Polizei und ihrem Mann, dass sie das Mädchen selbst zur Welt gebracht habe.

Montgomery wurde im Jahr 2007 zum Tod verurteilt. Das US-Justizministerium entschied im vergangenen Jahr in ihrem Fall sowie bei zwölf anderen zum Tode verurteilten Häftlingen in US-Bundesgefängnissen, dass die Hinrichtungen vollzogen werden sollten. Zuvor waren Hinrichtungen durch die Bundesjustiz 17 Jahre lang ausgesetzt gewesen. 

Quelle: AFP

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