Bericht: Grüne wollen für pflegende Angehörige drei Monate bezahlte Auszeit

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Die Grünen wollen Arbeitnehmer, die sich in der Corona-Pandemie verstärkt um pflegebedürftige Angehörige zu Hause kümmern, einem Medienbericht zufolge stärker als bislang mit staatlich bezahlten Auszeiten unterstützen. Dazu solle pflegenden Angehörigen ermöglicht werden, “drei Monate bei Lohnersatz freigestellt zu werden, ähnlich wie beim Elterngeld, damit sie ihre Erwerbstätigkeit nicht aufgeben müssen”, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben) unter Berufung auf Auszüge eines Strategiepapiers. 

Dieses Papier wolle der Grünen-Vorstand um die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck am Montag verabschieden und vorstellen, berichteten die Zeitungen. Zur genauen Höhe der geforderten neuen staatlichen Leistung findet sich in dem Papier demnach nichts. Beim beispielhaft erwähnten Elterngeld gibt es für Mütter und Väter, die für die Kinderbetreuung beruflich aussetzen, im Regelfall als Lohnersatzleistung zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat vom Staat.

Nach Angaben der Bundesregierung pflegen etwa 2,5 Millionen Berufstätige zu Hause Angehörige. “Ohne ihre Arbeit stünde das pflegerische System in Deutschland vor dem Zusammenbruch”, warnen laut Bericht die Grünen. In der Corona-Krise seien gerade Frauen als pflegende Angehörige besonders unter Druck geraten, weil Betreuungsangebote weggefallen seien oder Pflegefälle aus Angst vor Ansteckung zu Hause versorgt würden. Gleichzeitig wollen die Grünen dem Bericht zufolge ambulante Pflege- und Wohnformen stark ausbauen. Dafür sollen Kommunen über ein Bundesprogramm die nötige Anschubfinanzierung erhalten.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) war bei der Pflege im Mai bereits aktiv geworden. Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann jetzt bis zu 20 Arbeitstage und damit doppelt so lange wie bisher in Akutfällen zu Hause jemanden pflegen. Dafür wird ein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt, das bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns beträgt. Zudem können pflegende Angehörige eine Freistellung von sechs Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen. 

Quelle: AFP

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