Aktueller Bund-Länder-Beschluss

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Weiterhin gilt bundesweit der Grundsatz: Wir bleiben zuhause

Verlängerung bestehender Einschränkungen:
Alles bis zum 10. Januar befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert – auch die Einschränkungen des Schulbetriebs und der Kindertagesstätten.

Verschärfung der Kontaktbeschränkung:
Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit max. einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Erweiterte Maßnahmen bei sehr hohen Fallzahlen:
Für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt.

Quelle: Bundesregierung

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