Weiterhin gilt bundesweit der Grundsatz: Wir bleiben zuhause
Verlängerung bestehender Einschränkungen:
Alles bis zum 10. Januar befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert – auch die Einschränkungen des Schulbetriebs und der Kindertagesstätten.
Verschärfung der Kontaktbeschränkung:
Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit max. einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Erweiterte Maßnahmen bei sehr hohen Fallzahlen:
Für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt.
Quelle: Bundesregierung