Die Ex-Freundin des verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, ist erneut mit einem Antrag auf Haftentlassung gegen Kaution gescheitert. Wie US-Medien am Montag berichteten, lehnte ein Bundesgericht in New York den Antrag der 59-jährigen Britin wegen akuter Fluchtgefahr ab.
Maxwell, die die gegen sie erhobenen Vorwürfe einer Beteiligung am sexuellen Missbrauch von Minderjährigen wiederholt zurückgewiesen hat, sitzt bereits seit ihrer Festnahme am 2. Juli in Untersuchungshaft. Ihr Prozess in New York soll erst im Juli 2021 beginnen. Ihr drohen bis zu 35 Jahre Haft.
Epstein soll jahrelang minderjährige Mädchen und junge Frauen sexuell missbraucht und zum Sex mit seinen reichen Freunden angestiftet haben. Der bestens vernetzte Investmentbanker wurde im Juli 2019 festgenommen und im August tot in seiner Gefängniszelle in Manhattan gefunden. Nach Angaben des US-Justizministeriums nahm der 66-Jährige sich das Leben.
Maxwell steht unter dem Verdacht, minderjährige Mädchen für Epstein rekrutiert zu haben, die von dem Investmentbanker dann sexuell missbraucht wurden. Die heute 58-Jährige soll an dem Missbrauch teilweise auch selbst beteiligt gewesen sein. Das jüngste Opfer war laut Staatsanwaltschaft 14 Jahre alt.
Maxwells Anwälte hatten in dem nun abgelehnten Kautionsantrag angeboten, dass ihre Mandantin 28,5 Millionen Dollar (23,2 Millionen Euro) als Sicherheit hinterlegt und unter elektronischer Überwachung zu Hause bleibt. Sie argumentierten, die Britin habe enge Verbindungen zu den USA, etwa durch ihren Ehemann, den sie 2016 geheiratet hatte. Richterin Alison J. Nathan kam aber zu dem Schluss, “dass keine Freilassungsbedingungen angemessen die Anwesenheit der Beschuldigten bei künftigen Verfahren sicherstellen können”.
Quelle: AFP