EU-Staaten stimmen Handelsabkommen mit Großbritannien zu

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Das Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU für die Zeit nach dem Brexit kann am 1. Januar vorläufig in Kraft treten. Die Botschafter der 27 EU-Mitgliedstaaten gaben am Montag bei einem Treffen in Brüssel einstimmig grünes Licht für die provisorische Anwendung, wie ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Kurz zuvor hatte auch das Bundeskabinett der Vereinbarung zwischen der EU und Großbritannien zugestimmt.

Auf den Vertrag hatten sich beide Seiten am 24. Dezember nach langem Ringen verständigt. Die Zustimmung der Regierungen der EU-Staaten ist Voraussetzung dafür, das Abkommen vorläufig in Kraft zu setzen. Der Ratsbeschluss könne am Dienstag im schriftlichen Verfahren getroffen werden, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin. Auf dieser Basis könne das Abkommen für die vorläufige Anwendung unterzeichnet werden. 

Laut dem Sprecher der deutschen Ratspräsidentschaft endet die Frist für den formalen Beschluss am Dienstag um 15.00 Uhr. Für Dienstagabend oder Mittwoch sei eine Videokonferenz der Staats- und Regierungschefs der EU mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident Charles Michel geplant, hieß es aus Diplomatenkreisen. Bis Donnerstag soll der Text dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Eine Sprecherin der Bundesregierung bezeichnete das Abkommen in Berlin als “gutes Ergebnis” der Post-Brexit-Verhandlungen. Das Kabinett sei sich in der “positiven Würdigung” der Vereinbarungen einig gewesen. 

Das Abkommen könne am 1. Januar in Kraft treten, betonte auch die französische Präsidentschaft. Frankreich werde vom “ersten Tag an sehr wachsam sein, dass es korrekt umgesetzt wird”. Der britische Premierminister Boris Johnson bezeichnete das Abkommen als einen neuen “Ausgangspunkt” für die Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien. 

Für einen regulären Ratifizierungsprozess auch unter Einbeziehung des EU-Parlaments reicht die Zeit bis zum Jahresende nicht mehr aus. Daher sollen die vereinbarten Regeln zunächst bis zum 28. Februar provisorisch angewandt werden. Bevor das Abkommen offiziell in Kraft treten kann, muss es auch von den Abgeordneten des EU-Parlaments angenommen werden.

Bei einer virtuellen Konferenz der Fraktionsvorsitzenden des EU-Parlaments mit EU-Chefunterhändler Michel Barnier und von der Leyen am Montagmorgen ging es nach Angaben aus Parlamentskreisen auch um die Frage, ob die vorläufige Anwendung des Abkommens unter Umständen verlängert werden könnte. Die Abgeordneten wünschen sich mehr Zeit zur Prüfung des fast 1300 Seiten umfassenden Vertragstexts.

Die Fraktionsvorsitzenden plädierten für einen Aufschub um einige Wochen bis Mitte März oder April. Sollte London dies ablehnen, werde für den 23. Februar eine Sondersitzung anberaumt, hieß es aus Parlamentskreisen. “Der Dialog mit dem Europäischen Parlament wird fortgesetzt”, betonte EU-Chefunterhändler Michel Barnier nach der Konferenzschalte im Online-Dienst Twitter. Es habe einen “fruchtbaren Austausch” mit den Fraktionsvorsitzenden gegeben.

Das britische Parlament soll in einer Sondersitzung am Mittwoch über den Vertrag abstimmen. Eine Billigung durch die Abgeordneten gilt als sicher, nachdem die oppositionelle Labour-Partei bereits angekündigt hat, dem Abkommen zuzustimmen. 

Der Handelspakt sieht einen Handel ohne Zölle vor, wenn Großbritannien am Freitag den EU-Binnenmarkt verlässt. Gleichzeitig regelt er Fragen wie die künftige Polizei- und Justizzusammenarbeit oder die soziale Absicherung von Bürgern beider Seiten.

Quelle: AFP

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