Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat nach der Karlsruher Entscheidung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags eine breit angelegte Reformdiskussion über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefordert. Ein “vielfältiges, vertrauenswürdiges Angebot in Audio, Video und im Internet” sei wichtiger den je, sagte Weil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Mittwochsausgaben). Aber innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens solle eine Debatte über die weitere Modernisierung der Öffentlich-Rechtlichen geführt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstagabend Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Sender zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. Weil geht davon aus, dass die Sender gute Chancen im Hauptsacheverfahren haben. “Über Gebührenerhöhungen wird üblicherweise nicht im Eilverfahren entschieden”, sagte er. Insofern müssten sich die Anstalten bis zu einem Urteil, “das hoffentlich in absehbarer Zeit ergeht”, gedulden. Bis dahin müssten sie mit den bisherigen Einnahmen “nun einmal auskommen”.
Ein Verzicht auf Sportrechte und aufwändige Unterhaltungsprogramme sei nicht sinnvoll und rechtlich fragwürdig, betonte Weil. “Das Bundesverfassungsgericht sagt auch: Es gibt einen Anspruch auf ein Vollprogramm.” Dahinter stehe der Gedanke: “Wenn die Sender nur noch Information und Bildung bringen, sinkt ihre Akzeptanz und Reichweite in der Bevölkerung.” Die Idee, die Öffentlich-Rechtlichen zu reinen Nachrichtenkanälen zusammenzusparen, wäre “auch rechtlich fragwürdig”.
Ursprünglich sollte der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zog allerdings Anfang Dezember wegen Streits in seiner schwarz-rot-grünen Koalition die entsprechende Regierungsvorlage zurück. Der Landtag konnte somit nicht über die Beitragserhöhung abstimmen. Damit blockierte Sachsen-Anhalt das Inkrafttreten des sogenannten Medienänderungsstaatsvertrags zum Januar.
Die Sender zogen daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht. Sie sehen die Rundfunkfreiheit verletzt. Sachsen-Anhalt weiche “aus verfassungsrechtlich unzulässigen programmlichen und medienpolitischen Gründen” vom Finanzbedarf ab, den die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelt habe, lautete ihr Argument. Der Landtag habe dafür keine nachprüfbaren Gründe geliefert.