Plädoyer der Bundesanwaltschaft im Lübcke-Prozess begonnen

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Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Plädoyer der Bundesanwaltschaft gegen den Hauptangeklagten Stephan E. begonnen. Für die Strafforderung der Anklagebehörde sind mehrere Stunden angesetzt. Die Urteilsverkündung ist für den 26. Januar geplant.

Der Prozess begann im Juni. Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf seiner Terrasse im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Darüber hinaus ist er wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling angeklagt.

E.s Mitangeklagter Markus H. muss sich in dem Prozess seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Oktober wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. 

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