Höchststrafe in Prozess um rechtsextremen Anschlag auf Synagoge von Halle

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Im Prozess um den rechtsextremen Anschlag auf die Synagoge in Halle an der Saale hat das Oberlandesgericht Naumburg die Höchststrafe verhängt. Der Angeklagte Stephan B. wurde am Montag in Magdeburg unter anderem wegen zweifachen Mordes und vielfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht.

Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens sprach von einer “abscheulichen, feigen und menschenverachtenden Tat”. B.s Tatmotiv sei seine antisemitische, von Rassenhass geprägte Gesinnung. Er habe die Tat monatelang vorbereitet und “war bis unters Dach bewaffnet”, sagte Mertens.

Sie schilderte, wie der Angeklagte am 9. Oktober vergangenen Jahres versuchte, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen. Er habe die mehr als 50 in der Synagoge versammelten Menschen ermorden wollen. Diese hätten “Todesängste” ausgestanden.

Es sei auch der Umsicht der Menschen in der Synagoge zu verdanken, “dass an diesem 9. Oktober kein Massaker passiert ist”. Die Behauptung des Angeklagten, er habe nicht gewusst, ob sich überhaupt Menschen in der Synagoge befanden, hielt das Gericht für nicht glaubhaft.

Als B. damit scheiterte, in die Synagoge vorzudringen, erschoss er auf offener Straße laut Gericht eine zufällig vorbeilaufende Passantin und später einen jungen Mann in einem Dönerimbiss, wo er es eigentlich auf Migranten abgesehen hatte. Der 20-jährige Kevin S. sei regelrecht “hingerichtet” worden, sagte die Vorsitzende Richterin. Dass andere Menschen mit dem Leben davon kamen, lag wohl nur daran, das B.s Sprengsätze ihr Ziel verfehlten und seine Waffen mehrfach Ladehemmungen hatten.

Nach Darstellung des Gerichts hatte sich der Angeklagte schon Jahre vor der Tat zurückgezogen, befasste sich mit kruden Verschwörungstheorien und entwickelte einen Hass auf Juden und Muslime. Juristisch gesehen wertete das Gericht B. als Einzeltäter. Er habe aber im Internet Gleichgesinnte gesucht und gefunden.

In der digitalen Welt sei es schwierig, solchen Menschen etwas entgegenzusetzen, betonte Mertens. Niemand habe B. gestoppt. “Wie kommt es, dass Bildung, Familie und soziales Umfeld so versagen, das treibt uns um.”

Mertens hielt B. vor, er habe “keinen Anflug von Reue oder Einsicht gezeigt”. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung begründete sie damit, dass die Gesellschaft vor diesem Angeklagten geschützt werden müsse.

Das Gericht hielt Stephan B. für schuldfähig und folgte damit dem psychiatrischen Gutachten. Die Richter sahen mehrere Mordmerkmale als erfüllt an. B. habe heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und gemeingefährlich gehandelt. Verurteilt wurde B. auch wegen Volksverhetzung, Leugnung des Holocausts, fahrlässiger Körperverletzung und weiterer Straftaten. Die Verteidigung prüft eine Revision gegen das Urteil.

Seine Taten übertrug B. live ins Internet. Er erhoffte sich davon eine große Öffentlichkeit und mögliche Nachahmer. Das Video und auch die von ihm verfassten antisemitischen und rassistischen Schriften waren im Prozess wichtige Beweismittel. Der Prozess fand aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte das Urteil. “Heute ist ein wichtiger Tag für Deutschland, denn das Urteil macht deutlich, dass mörderischer Hass auf Juden auf keinerlei Toleranz trifft”, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) erklärte, das Urteil zeige “in großer Klarheit, dass wir in einem wehrhaften Rechtsstaat leben”.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, in der Zukunft müsse es nun darum gehen, weiter die Hintergründe und den Kontext zu erforschen, um besser zu verstehen, wie künftig solche Taten verhindert werden könnten. Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, sagte in Magdeburg, in dem Prozess seien auch die Stimmen der Opfer gehört worden.

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