Das Bundesgesundheitsministerium hat wegen der Coronavirus-Mutation ab Dienstag ein generelles Beförderungsverbot für Reisende aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika verhängt. Mit der Rechtsverordnung solle eine Ausbreitung nach Kontinentaleuropa verhindert werden, erklärte das Ministerium. Ab dem 1. Januar 2021 dürfen demnach nach vorheriger Genehmigung durch das Bundesinnenministerium Menschen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland befördert werden.
Das Beförderungsverbot betrifft laut Gesundheitsministerium den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus den Ländern. Die entsprechende Verordnung gilt demnach bis zum 6. Januar. Ab Donnerstag müssen sich Reisende aus den Staaten sowie diejenigen, die sich in den vergangenen zehn Tagen vor der Einreise dort aufgehalten haben, auch auf das Coronavirus testen lassen. Die bestehende Quarantänepflicht bei Einreisen aus Risikogebieten gelte unbenommen, hob das Ministerium hervor.
“Solange es geht, wollen wir verhindern, dass sich eventuell gefährlichere Virus-Varianten nach Kontinentaleuropa ausbreiten”, begründete Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Schritt. Das Beförderungsverbot aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika sei eine Vorsichtsmaßnahme, “bis wir mehr über die berichteten Cornavirus-Mutationen in beiden Ländern wissen”.