Oberverwaltungsgericht untersagt Rodung für Tesla-Fabrik bei Berlin teilweise

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Der US-Elektroautobauer Tesla darf die Rodungsarbeiten auf Teilen der Baustelle für seine Fabrik in Grünheide bei Berlin weiterhin nicht fortsetzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab am Freitag einer Beschwerde zweier Umweltverbände zum Teil statt. Die beiden Umweltverbände Naturschutzbund Brandenburg (Nabu) und Grüne Liga Brandenburg hatten gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) Beschwerde eingelegt, das die Baumfällarbeiten genehmigt hatte.

Die Umweltverbände sorgen sich um Zauneidechse und Schlingnatter in dem Waldstück. Das OVG hatte vor rund einer Woche zunächst eine sogenannte Zwischenanordnung verhängt und damit die kompletten Rodungsarbeiten vorläufig gestoppt. 

Am Freitag entschied das OVG (OVG 11 S 127/20) nun, dass die Rodungsarbeiten in Randbereichen der Fläche untersagt sind. Diese insbesondere parallel zu Gleisen liegenden Bereiche seien Lebensraum dort überwinternder Zauneidechsen, die die Rodungen voraussichtlich nicht überleben würden, teilte das Gericht mit. 

Zwar habe Tesla die Reptilien einsammeln und umsetzen lassen. Dies sei jedoch schwerpunktmäßig zu einer Zeit geschehen, als sich zumindest die erwachsenen Männchen der Zauneidechsen bereits in ihren Winterquartieren befunden haben dürften, erklärte das Gericht weiter. 

Auch in einem schmalen Streifen entlang der Autobahn müssen die Baumfällarbeiten laut Gerichtsbeschluss vorläufig gestoppt werden. Es sei nicht ersichtlich, dass dieser Bereich für die Errichtung der Anlage benötigt werde, erläuterte das OVG.

Hinsichtlich der übrigen Fläche hatte die Beschwerde hingegen keinen Erfolg. Die Naturschutzverbände konnten demnach nicht darlegen, dass es sich auch dabei um Reptilienlebensräume handelt.

Tesla drängt in Grünheide zur Eile: Die Produktion des US-Elektroautobauers soll bereits im Juli 2021 starten; jährlich sollen dort bis zu 500.000 Elektroautos vom Band laufen.

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