Die Beschäftigten in der Fleischwirtschaft sollen ab dem kommenden Jahr besser vor Ausbeutung und Gesundheitsgefahren geschützt sein. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag der Bundesrat dem Arbeitsschutzkontrollgesetz zu – es tritt damit weitestgehend schon zum Jahresbeginn 2021 in Kraft. Werkverträge sind in der Branche damit ab 1. Januar verboten. Die Regelungen sollen zudem dafür sorgen, dass die Beschäftigten besser untergebracht werden.
Am 1. April folgt ein grundlegendes Verbot für Leiharbeit in den Kernbereichen der Fleischwirtschaft: Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung. Ausnahmen gelten für Handwerksbetriebe mit weniger als 49 Beschäftigten sowie bei Tarifverträgen “zur Abdeckung saisonaler Auftragsspitzen” in der Fleischverarbeitung.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zeigte sich erleichtert, dass die Einigung nun endlich ermögliche, “grundlegend in der Branche aufzuräumen” und vor allem gegen die Ausbeutung von Beschäftigten aus Rumänien und Bulgarien vorzugehen. “Wir beenden tatsächlich den Betrug an Beschäftigten”, sagte der Minister im Bundesrat. Und: “Wir sorgen für menschenwürdige Unterkünfte.”
Für die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften sieht das Gesetz branchenübergreifende Mindeststandards vor. Außerdem ist die Arbeitszeiterfassung nur noch elektronisch erlaubt, um Missbräuchen vorzubeugen. Bei Verstößen werden Bußgelder fällig.
Der Bundestag hatte das Gesetz am Mittwoch beschlossen, nachdem sich die Regierungskoalition Ende November nach monatelangem Tauziehen darauf geeinigt hatte. Auslöser für die schärferen Regelungen waren vermehrte Corona-Infektionen in zahlreichen fleischverarbeitenden Großbetrieben. Als Grund dafür gelten unter anderem die Arbeitsbedingungen und die Unterbringung der meist ausländischen Beschäftigten in oft beengten Verhältnissen. Die Fleischwirtschaft hatte im Vorfeld scharf gegen die strengeren Vorschriften protestiert.