Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (9.30 Uhr) und der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (14.30 Uhr) wollen am Donnerstag wichtige Urteile zum Dieselskandal verkünden. Beim EuGH geht es anlässlich eines Strafverfahrens in Frankreich erstmals auf EU-Ebene um die Frage, wann nach EU-Recht eine “Abschalteinrichtung” unzulässig ist und inwieweit sie zum Schutz des Motors gerechtfertigt sein kann (Az: C-693/18 CLCV und weitere). Der BGH entscheidet, ob Diesel-Klagen gegen Volkswagen schon Ende 2018 oder erst Ende 2019 verjährt waren. (Az: VI ZR 739/20).
Im Streit vor dem BGH über die Verjährungsfrist für Diesel-Klagen verweist VW auf seine Ad-hoc-Mitteilung am 22. September 2015. Danach habe es eine umfassende Medienberichterstattung über die Abgasmanipulationen gegeben. Daher hatte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass die Verjährungsfrist Anfang 2016 begann und damit Ende 2018 auslief. Weil der Kläger erst 2019 geklagt hatte, sei dies verjährt. Andere Gerichte waren dagegen davon ausgegangen, dass zur Kenntnis des Klageanspruchs noch weitere Informationen gehören.