Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Familiennachzug eines Syrers

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (11.15 Uhr) über den Familiennachzug für Ehefrau und Kind eines schutzberechtigten Syrers. Ein Anspruch des Partners auf Nachzug ist unumstritten, wenn die Ehe schon im Herkunftsland bestand. Hier waren Mann und Frau 2012 aus Syrien geflohen und hatten erst danach in Jordanien geheiratet. Sie haben auch ein gemeinsames Kind. 

Der Mann kam 2015 nach Deutschland und wurde 2016 als schutzberechtigt anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob Frau und Kind Anspruch auf Familiennachzug haben, obwohl die Ehe vor der Flucht im Herkunftsland noch nicht bestanden hat. (Az: 1 C 30.19)

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