Der Bundestag hat am Donnerstag die seit Monaten umstrittene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Gegen die Oppositionsparteien brachte die Regierungskoalition mit 357 zu 260 Stimmen ihren Gesetzentwurf durch, der unter anderem bessere Ausbaubedingungen für Wind- und Solaranlagen schaffen soll. Die Grünen begründeten ihre Ablehnung in erster Linie mit fehlenden neuen Ausbauzielen: Fraktionsvize Oliver Krischer sprach von einem “Armutszeugnis”.
Die Gesetzesnovelle sieht unter anderem eine Übergangsregelung für Windkraft-Altanlagen vor, die im kommenden Jahr aus der EEG-Förderung fallen. Für sie soll zunächst ein geringer Strompreisaufschlag gelten, der im Jahresverlauf durch ein neues Ausschreibungsmodell ersetzt wird. Auch sollen neue Flächen für Windenergie nutzbar gemacht sowie Kommunen von Anlagenbetreibern mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde an den Erträgen neuer örtlicher Anlagen beteiligt werden. Das sei “für eine Gemeinde richtig viel Geld”, betonte der SPD-Abgeordnete Johann Saathoff.
Bei der Photovoltaik soll das sogenannte Mieterstrom-Modell vom Haus betroffener Stromerzeuger auf ganze Quartiere ausgeweitet werden. Außerdem beschloss der Bundestag verbesserte Ausschreibungsbedingungen für Solaranlagen auf Dachflächen.
Trotz einer Fülle an Themen im Gesetzentwurf: Nicht in allen Bereichen ist die EEG-Novelle so umfassend wie ursprünglich von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) angekündigt. Zwar sollen bis 2030 insgesamt 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien kommen und bis 2050 soll schließlich der gesamte in Deutschland verbrauchte und produzierte Strom klimaneutral sein. Allerdings fehlen konkrete Ausbaupfade für Ökostrom nach den verschärften EU-Klimazielen. Sie sollen einer Entschließung zufolge im ersten Quartal 2021 mit einer weiteren Novelle folgen.
“Wir sind noch lange nicht fertig”, sagte CDU-Politiker Joachim Pfeiffer. Die Koalition werde “unmittelbar nach der Weihnachtspause” über die noch offenen Fragen sprechen. Der Koalitionspartner SPD sowie die FDP verwiesen in diesem Zusammenhang auch auf eine Reform der EEG-Umlage für Verbraucher. Sie soll den Beschlüssen vom Donnerstag zufolge “mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells” schrittweise weiter abgesenkt werden. Die jetzige EEG-Reform soll nach Zustimmung des Bundesrats am 1. Januar in Kraft treten.