Bei Verträgen etwa für Handys, Fitnessstudios oder Streamingdienste will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz die Position der Verbraucher stärken. Künftig sollen für die Unternehmen schärfere Vorgaben für Vertragsverlängerungen gelten und für die Kunden kürzere Kündigungsfristen. Auch bei unerwünschter Telefonwerbung sind für Verbraucher Verbesserungen vorgesehen. Eine ursprünglich erwogene generelle Verkürzung der Höchstlaufzeit von Verträgen von zwei Jahren auf ein Jahr gibt es aber nicht.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzesentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) für “faire Verbraucherverträge”, der nun noch dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und auch noch im Bundestag beraten wird. Das Gesetz soll Verbraucherinnen und Verbraucher nach Angaben Lambrechts gegen “untergeschobene Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten” wappnen. Kunden würden “viel zu häufig über den Tisch gezogen und benachteiligt”.
Künftig sollen Verträge nur noch automatisch für einen Zeitraum zwischen drei Monaten bis hin zu einem Jahr verlängert werden können, wenn Unternehmen ihre Kunden “rechtzeitig” auf ihre Kündigungsmöglichkeiten hinweisen. Außerdem soll hier die Kündigungsfrist für Verbraucher auf einen Monat verkürzt werden.
Auch bei den Vertragslaufzeiten sind strengere Vorgaben vorgesehen: Eine Laufzeitvereinbarung von mehr als einem Jahr soll nur wirksam sein, wenn dem Verbraucher auch ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr gemacht wird – und zu einem Preis, der den für den Vertrag mit der längeren Laufzeit nicht um mehr als 25 Prozent im Monatsdurchschnitt übersteigt.
“Lange Vertragslaufzeiten, etwa bei Handyverträgen, beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten”, erklärte Lambrecht. “Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge schaffen wir die Voraussetzungen für attraktive Angebote mit kürzeren Laufzeiten und sorgen für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Angebote.”
Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Tabea Rößner, kritisierte, dass auch weiterhin zwei Jahre als maximale Vertragslaufzeit erlaubt sein sollen. Die langen Laufzeiten verhinderten einen effektiven Wettbewerb “gerade im von wenigen marktmächtigen Unternehmen geprägten Telekommunikationssektor”, erklärte sie. Länder wie Dänemark und Belgien hätten bereits bewiesen, “dass kürzere Laufzeiten den Markt beleben und zu günstigeren und flexibleren Vertragsmodellen führen”.
Der verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), und der Verbraucherschutzbeauftragte Sebastian Steineke (CDU) begrüßten hingegen, dass die Union durchgesetzt habe, dass das vom Justizministerium geforderte Verbot von Vertragslaufzeiten von über einem Jahr “vom Tisch ist”. Denn längere Vertragslaufzeiten böten Verbrauchern “regelmäßig Preisvorteile und Treuerabatte, weil Unternehmen dann Investitionssicherheit haben und Preise besser kalkulieren können”. Verbraucher könnten so auch künftig “frei entscheiden, ob sie sich langfristig, aber dafür preisgünstig binden wollen oder lieber eine höhere Flexibilität und dafür einen höheren Preis in Kauf nehmen möchten”.
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese erklärte, dass der Gesetzesentwurf “nach langem und massiven Widerstand der Union” beschlossen worden sei, sei eine “gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland”. Vorgesehen in dem Entwurf ist auch, dass per Telefon geschlossene Strom- und Gasverträge nur wirksam werden, wenn Verbraucher ihre Vertragserklärung auch in Textform abgeben, also etwa per E-Mail.
Außerdem muss bei Telefonwerbung, für die bereits heute die Einwilligung der Verbraucher nötig ist, diese Einwilligungen künftig von den Unternehmen auch dokumentiert und aufbewahrt werden, andernfalls drohen Bußgelder.
Die Verbraucherzentrale Bremen betonte, dass viele Verbraucher derzeit angesichts der Corona-Krise finanziell zusätzlich unter Druck stünden und Betroffenen durch ungewollte Vertragsabschlüsse oder Vertragsverlängerungen ein hoher Schaden entstehe. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge sei deshalb “ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk”.
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