Eine Vereinbarung der EU-Kommission mit dem Filmstudio Paramount zum sogenannten Geoblocking ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mittwoch nichtig. Paramount verpflichtete sich, die Verbreitung seiner Filme in Lizenzvereinbarungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nicht auf ein bestimmtes Land zu beschränken. Dies höhle allerdings die Interessen Dritter aus, entschied der EuGH in Luxemburg eine Klage der französischen Gruppe Canal+. (Az. C-132/19 P)
Paramount hatte ursprünglich mit Sky UK vereinbart, dass der Pay-TV-Anbieter europäischen Verbrauchern außerhalb Großbritanniens und Irlands keinen Zugang zu Paramount-Filmen gewähren durfte. Das Unternehmen verpflichtete sich 2016 aber dazu, im Europäischen Wirtschaftsraum keine solchen Klauseln mehr abzuschließen. In dem angefochtenen Beschluss nahm die Kommission diese Zusagen an und erklärte sie für bindend. Ähnliche Vereinbarungen schloss sie im vergangenen Jahr mit anderen Filmproduktionsgesellschaften aus den USA und Großbritannien.
Canal+ hatte bereits 2014 den Vertrag mit Paramount abgeschlossen, sah sich daher an die Vereinbarung mit der Kommission nicht gebunden und klagte vor dem Gericht der Europäischen Union gegen den Beschluss der Kommission. Nachdem das Gericht die Klage abgewiesen hatte, legte Canal+ Rechtsmittel beim EuGH ein.
Dieser entschied nun, dass der Beschluss der EU-Kommission im konkreten Fall nicht verhältnismäßig sei. Um das Geoblocking an sich ging es dabei nicht, sondern um die Auswirkungen auf das Unternehmen Canal+. Dessen Interessen hätten berücksichtigt werden müssen, so der Gerichtshof.
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