Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) über den grenzübergreifenden Zugang zu Pay-TV-Inhalten. Die EU-Kommission hatte sich 2016 mit der Filmproduktionsgesellschaft Paramount darauf geeinigt, dass diese bestimmte Einschränkungen im Europäischen Wirtschaftraum nicht durchsetzt. Die Gruppe Canal+, die von Paramount eine Exklusivvereinbarung für Frankreich erhielt, klagte dagegen. (Az. C-132/19 P)
Paramount hatte ursprünglich mit Sky UK vereinbart, dass Sky europäischen Verbrauchern außerhalb Großbritanniens und Irlands keinen Zugang zu Paramount-Filmen gewähren durfte. Das Unternehmen verpflichtete sich dann aber dazu, keine solchen Klauseln mehr zu vereinbaren.
Canal+ hatte bereits 2014 den Vertrag mit Paramount geschlossen, sah sich daher an die Vereinbarung mit der Kommission nicht gebunden und klagte vor dem Gericht der Europäischen Union. Nachdem dieses die Klage abgewiesen hatte, legte Canal+ Rechtsmittel beim EuGH ein.
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