Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) über die Klagen Ungarns und Polens gegen die europäische Entsenderichtlinie. Laut Richtlinie gilt für Arbeitnehmer, die in ein anderes EU-Land entsandt werden, derselbe Schutz – etwa bei Ruhezeiten und Lohn – wie für inländische Beschäftigte. Polen und Ungarn wollen die jüngste Änderung der Richtlinie für nichtig erklären lassen. (Az. C-620/18 und C-626/18)
Diese 2018 von EU-Parlament und Rat beschlossene Änderung soll die Rechte von entsandten Arbeitnehmern stärken. Sie sieht auch vor, dass Mitarbeiter bei Entsendung von mehr als einem Jahr denselben Beschäftigungsbedingungen unterliegen wie ihre einheimischen Kollegen. Die EU-Kommission sowie die Mitgliedsstaaten Deutschland, Frankreich, Niederlande und Schweden unterstützen Parlament und Rat im Verfahren.
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